Der Dichtheitsnachweis, wie er durch § 45 der BauO NRW für alle Schmutzwasserleitungen obligatorisch ist, fördert Unerfreuliches zutage: Schätzungsweise 50 % der privaten Leitungen gelten als sanierungsbedürftig.
Seit 1996 beschäftigen wir uns auch mit der Durchführung der neuen Überprüfungsanordnung nach §45 BauO NRW mit allen dazugehörigen Anforderungen, bis hin zur eventuellen Sanierung.
Ihr Kanalsystem ist undicht und eine Sanierung steht an.
Was ist zu tun?
Ein Bestandsplan, aus dem Lage, Längen und Dimensionen des kompletten Leitungssystems hervorgehen ist unabdingbar. Sollte kein Plan vorhanden sein, muss ein Leitungsverlaufsplan erstellt werden. Hierzu ist eine optische Inspektion mit einer lenkbaren Satellitenkamera und eine Lageortung aller vorhandenen Leitungen erforderlich. Aufbauend auf den dann vorliegenden Erkenntnissen und den festgestellten Schäden, können wir Ihnen ein Sanierungskonzept erarbeiten.
Es stehen eine Vielzahl von möglichen Verfahren zur Verfügung.
Injektions-, Roboter-, Partliner-, Schlauchlining-, Berstling-, Bohr- und Flutungsverfahren, sind Systeme die ohne große Aufgrabungen durchgeführt werden können.
Das Abfangen der Leitungen ist eine weitere Möglichkeit.
Eine Erneuerung in offener Bauweise kann aber nicht immer ausgeschlossen werden.
Je nachdem wie sich der oder die Schäden darstellen, können die unterschiedlichsten Systeme, durchaus auch mehrere in Verbindung zum Einsatz kommen, alles natürlich immer unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Unser geschulter und mit allen Systemen vertrauter Kanal-Sanierungs-Berater steht Ihnen jederzeit für anstehende Fragen, sowohl bei der Sanierungsplanung, bei der Koordination, als auch bei Problemlösungen, zur Verfügung.
Service-Nr.: 0 800 / 0 771 771 (gebührenfrei)